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Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen gemäß § 14 der 42. BImSchV Als externer Inspektor der Inspektionsstelle „Technische Hygiene“ der TÜV NORD CERT GmbH führe ich bundesweit Prüfungen von Verdunstungskühlanlagen nach Paragraph 14 der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) durch. Die Alternative zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Inspektionsstellen wie diese sind bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) registriert.
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Eingetragen am:
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12.10.2020 |
Stichworte:
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Inspektionsstelle A Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV
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